Alle rechtschaffenen und in der Domäne anerkannten Kainskinder haben das Recht, eine ihrem Status entsprechende Anzahl von Blutsdienern zu unterhalten. Durch die Nutzung der Diener und die Beschaffung des notwendigen Blutes darf die Maskerade keinesfalls gefährdet werden. Die Mindestnutzungszahlen sind:
Neugeborene: 2 Ghule Neugeborene mit Amt: 3 Ghule Ancillae: 5 Ghule Ancillae mit Amt: 7 Ghule Ahnen: 10 Ghule Ahnen mit Amt: 15 Ghule
Auf gesondert begründeten Antrag kann der Seneschall erweiterte Rechte erteilen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein Kainskind ohne Amt, aber mit einer Sonderaufgabe betraut ist.
Sollte ein Kainskind mehr als die erlaubte Anzahl der Blutsdiener führen und dies auffallen, so sind alle Blutsdiener sofort zu erschlagen. Die erlaubte Anzahl der Diener wird fortan halbiert (abzurunden). Der Seneschall trifft die entsprechende Entscheidung.